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AGB

1- Allgemein

Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind

Bestandteil aller Verträge (Angebote, Wartungsverträge, KV, etc.) (in schriftlicher und/

oder elektronischer Form) zwischen der Agentur &Co. Designstudio Clara Salzmann

(folgend: &Co.) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden

nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb

auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind,

sind ausschließlich schriftlich, ob per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email

zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

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2 - Angebot

Die Angebote von &Co. verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise

verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,

sofern nicht anders angegeben.

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3 - Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von &Co. zugesendete Angebot

unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form oder per E-Mail annimmt –

und zwar mit unterzeichnen der Auftragsbestätigung am Ende des Angebots.

Annahmen des Auftraggebers werden von &Co. durch schriftliche Auftrags-

bestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen. Im Rahmen des Auftrags besteht

für &Co. grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder

nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart – die hierfür

anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus

Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann &Co. eine angemessene

Erhöhung des im Angebot festgeleg- ten Entwicklungsaufwandes zu verlangen. Bei

grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist &Co. berechtigt, Schadenersatzansprüche

geltend zu machen.

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4 - Zahlungsbedingungen

Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von &Co. gestellten

Rechnungen unter Einhaltung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung

ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt &Co. zur

Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens

und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Sofern

nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber an &Co. zu zahlende Vergütung nach

Abschluss des gegenwärtigen Projektes sowie nach Rechnungsstellung durch &Co.

fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat (30 Tage), ist &Co. berechtigt, die

erbrachten Leistungen monatlich durch Nachweis der geleisteten Stunden in Rechnung

zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von &Co.

fällig. Sollten von &Co. für den Auftraggeber im Rahmen des gegenwärtigen Auftrages

Entwürfe, Konzepte und/oder sonstige Werke, wie zum Beispiel Websites (in Teilen als

Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte,

Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich

vorgesehen genutzt werden, so ist &Co. dazu berechtigt, eine Vergütung für die

zusätzliche Nutzung einzufordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei

Geltendmachung dieses Rechts zur Zahlung. Eigentum und Transport von

Datenträgern und Dateien, Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett),

Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.)

und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von &Co. Bei Beschädigung oder

Verlust dieser Daten hat der Auftraggeber &Co. die Kosten, die zur Wiederherstellung

notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens

bleibt hiervon unberührt. &Co. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten

und sonstige Werke herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht,

ist dies schriftlich zu vereinbaren und, nach Absprache, gesondert zu vergüten. Hat

&Co. dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese

nur mit Einwilligung von &Co. verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen,

egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber. Mit Ausnahme von Vorsatz und

grober Fahrlässigkeit haftet &Co. nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien.

Die Haftung von &Co. ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das

System des Auftraggebers entstehen.

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6 - Lieferzeit

Die Liefertermine werden von &Co. immer gesondert kalkuliert und sind individuell.

Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung

und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen,

etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung

rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage

des Eintreffens seiner Stellungnahme. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung

Änderungen des Auftrags, jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer

verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu

kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst

nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur

Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7 - Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projekts

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht

überschreiten, sind in den vereinbarten, kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei

Überschreitung dieser informiert &Co. den Auftraggeber im Voraus. Änderungsverlangen

bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder

fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt &Co. keine Haftung. Die Abnahme

erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder

schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der

Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken,

Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die

abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten

seitens des Auftraggebers und &Co. unterbrechen diese Regelung nicht. In jedem Fall

sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt

eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern

nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

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8 - Gewährleistungen & Mängel

&Co. verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages, vom Auftraggeber überlassene

Vorlagen, Unterlagen, Muster (wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu

behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich &Co. bei eventuell mangelhafter

Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sollte die Nachbesserung

nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit), kann der Auftraggeber, außer im

Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend

machen.

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9 - Urheberrecht und Copyright

1 - Urheberrechte / Nutzungsrechte Von &Co. erstellte Entwürfe, Konzepte und alle

sonstigen von erstellten Werken (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte,

Grafiken, Druckprodukte, usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im

Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede

vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der

Auftraggeber &Co. eine Vertragsstrafe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Das Urheberrecht für veröffentlichte (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte,

Grafiken, Druckprodukte, usw.) bleibt im alleinigen Eigentum von &Co. Es werden dem

Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen

Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert

schriftlich vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der

Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht

anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Websites, Software für

mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.). &Co. bleibt in jedem Fall,

auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle

Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte,

Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen

Eigenwerbung zu verwenden. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall

einer schriftlichen Vereinbarung. &Co. hat das Recht, auf allen von &Co. erstellten

Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der

Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, &Co. eine

Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

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2 - Copyrightrechte Dritter

&Co. wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass

sich &Co. an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichtigen Softwares, Skripten und

Programmcodes, wie Templates für Websites bedient. Es ist nicht ausgeschlossen, dass

typische Gestaltungsstile, wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons,

Buttons, etc.) aber auch Programmcode (html, css, js, php, etc.) für andere

Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine

Exklusivrechte. Sollte &Co. Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Websites), Grafiken

oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann

nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens &Co. eingesetzte

Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden.

Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber &Co. erhoben werden. Das Recht auf

Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.

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3 - Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf

eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell

notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber

versichert, dass er zur Verwendung aller &Co. übergebenen Materialien und Vorlagen

berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter

sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll

zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder

sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt &Co.

von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen &Co. wegen

eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag

die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer

möglichen Rechtsverfolgung.

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4 – Ideen, Konzepte und Entwürfe

Zu Beginn der Projektarbeiten werden von &Co. in der Regel Ideen, Konzepte und

Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung

und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der

Website des Auftraggebers, die Zurverfügungstellung an Dritte oder ähnliche

Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für

eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne

Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für &Co.

das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.

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5. Kundenliste

Zur branchenüblichen Werbung ist &Co. berechtigt, ausgewählte Kunden – als

Referenzkunden – auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich

schriftlich untersagt, zu veröffentlichen. Haftung Für Schäden haftet &Co. nur bei

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und

Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. &Co. haftet nicht für

die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner

Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

Überlassene Materialien Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder

Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.

Darüber hinaus übernimmt &Co. keine Haftung für diese.

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10 - Datensicherheit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, &Co. von sämtlichen

Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern

freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber &Co. zur

Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie

gesichert.

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11 - Sonstige Bestimmungen

Sollte ein Auftraggeber aus nicht von &Co. zu verantwortenden Gründen vom Vertrag

zurücktreten, behält sich &Co. das Recht vor, die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten

Arbeiten in Rechnung zu stellen, mindestens aber 25 % des Nettoauftragswerts.

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12 - Fremdleistungen Dritter

&Co. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an

Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen

werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, &Co. im Innenverhältnis von sämtlichen

Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss

mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises

für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.

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13 – Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller

internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand

und der Erfüllungsort ist Lilienthal, Sitz von &Co Designstudio Clara Salzmann.

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