AGB
1- Allgemein
Die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Verträge (Angebote, Wartungsverträge, KV, etc.) (in schriftlicher und/
oder elektronischer Form) zwischen der Agentur &Co. Designstudio Clara Salzmann
(folgend: &Co.) und deren Auftraggeber. Abweichende AGB der Auftraggeber werden
nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – anerkannt und werden deshalb
auch nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind,
sind ausschließlich schriftlich, ob per Briefpost oder auf elektronischem Wege per Email
zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.
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2 - Angebot
Die Angebote von &Co. verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise
verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
sofern nicht anders angegeben.
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3 - Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von &Co. zugesendete Angebot
unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form oder per E-Mail annimmt –
und zwar mit unterzeichnen der Auftragsbestätigung am Ende des Angebots.
Annahmen des Auftraggebers werden von &Co. durch schriftliche Auftrags-
bestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen. Im Rahmen des Auftrags besteht
für &Co. grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder
nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart – die hierfür
anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann &Co. eine angemessene
Erhöhung des im Angebot festgeleg- ten Entwicklungsaufwandes zu verlangen. Bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist &Co. berechtigt, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen.
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4 - Zahlungsbedingungen
Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von &Co. gestellten
Rechnungen unter Einhaltung einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt &Co. zur
Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Sofern
nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber an &Co. zu zahlende Vergütung nach
Abschluss des gegenwärtigen Projektes sowie nach Rechnungsstellung durch &Co.
fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat (30 Tage), ist &Co. berechtigt, die
erbrachten Leistungen monatlich durch Nachweis der geleisteten Stunden in Rechnung
zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von &Co.
fällig. Sollten von &Co. für den Auftraggeber im Rahmen des gegenwärtigen Auftrages
Entwürfe, Konzepte und/oder sonstige Werke, wie zum Beispiel Websites (in Teilen als
Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte,
Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt werden, so ist &Co. dazu berechtigt, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung einzufordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei
Geltendmachung dieses Rechts zur Zahlung. Eigentum und Transport von
Datenträgern und Dateien, Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett),
Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.)
und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von &Co. Bei Beschädigung oder
Verlust dieser Daten hat der Auftraggeber &Co. die Kosten, die zur Wiederherstellung
notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
bleibt hiervon unberührt. &Co. ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten
und sonstige Werke herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht,
ist dies schriftlich zu vereinbaren und, nach Absprache, gesondert zu vergüten. Hat
&Co. dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese
nur mit Einwilligung von &Co. verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen,
egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber. Mit Ausnahme von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit haftet &Co. nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien.
Die Haftung von &Co. ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das
System des Auftraggebers entstehen.
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6 - Lieferzeit
Die Liefertermine werden von &Co. immer gesondert kalkuliert und sind individuell.
Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung
und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen,
etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung
rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage
des Eintreffens seiner Stellungnahme. Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung
Änderungen des Auftrags, jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer
verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu
kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst
nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur
Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
7 - Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projekts
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht
überschreiten, sind in den vereinbarten, kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei
Überschreitung dieser informiert &Co. den Auftraggeber im Voraus. Änderungsverlangen
bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder
fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt &Co. keine Haftung. Die Abnahme
erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder
schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der
Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken,
Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die
abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten
seitens des Auftraggebers und &Co. unterbrechen diese Regelung nicht. In jedem Fall
sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt
eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern
nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
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8 - Gewährleistungen & Mängel
&Co. verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages, vom Auftraggeber überlassene
Vorlagen, Unterlagen, Muster (wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu
behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich &Co. bei eventuell mangelhafter
Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Sollte die Nachbesserung
nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit), kann der Auftraggeber, außer im
Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend
machen.
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9 - Urheberrecht und Copyright
1 - Urheberrechte / Nutzungsrechte Von &Co. erstellte Entwürfe, Konzepte und alle
sonstigen von erstellten Werken (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte,
Grafiken, Druckprodukte, usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im
Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede
vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der
Auftraggeber &Co. eine Vertragsstrafe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Das Urheberrecht für veröffentlichte (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte,
Grafiken, Druckprodukte, usw.) bleibt im alleinigen Eigentum von &Co. Es werden dem
Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert
schriftlich vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der
Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Websites, Software für
mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.). &Co. bleibt in jedem Fall,
auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle
Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte,
Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen
Eigenwerbung zu verwenden. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall
einer schriftlichen Vereinbarung. &Co. hat das Recht, auf allen von &Co. erstellten
Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der
Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, &Co. eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
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2 - Copyrightrechte Dritter
&Co. wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass
sich &Co. an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichtigen Softwares, Skripten und
Programmcodes, wie Templates für Websites bedient. Es ist nicht ausgeschlossen, dass
typische Gestaltungsstile, wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons,
Buttons, etc.) aber auch Programmcode (html, css, js, php, etc.) für andere
Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine
Exklusivrechte. Sollte &Co. Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Websites), Grafiken
oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann
nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens &Co. eingesetzte
Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden.
Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber &Co. erhoben werden. Das Recht auf
Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.
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3 - Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf
eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell
notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber
versichert, dass er zur Verwendung aller &Co. übergebenen Materialien und Vorlagen
berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter
sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll
zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder
sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt &Co.
von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen &Co. wegen
eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag
die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer
möglichen Rechtsverfolgung.
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4 – Ideen, Konzepte und Entwürfe
Zu Beginn der Projektarbeiten werden von &Co. in der Regel Ideen, Konzepte und
Entwürfe erstellt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung
und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der
Website des Auftraggebers, die Zurverfügungstellung an Dritte oder ähnliche
Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für
eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne
Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für &Co.
das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.
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5. Kundenliste
Zur branchenüblichen Werbung ist &Co. berechtigt, ausgewählte Kunden – als
Referenzkunden – auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich
schriftlich untersagt, zu veröffentlichen. Haftung Für Schäden haftet &Co. nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und
Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. &Co. haftet nicht für
die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner
Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.
Überlassene Materialien Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder
Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.
Darüber hinaus übernimmt &Co. keine Haftung für diese.
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10 - Datensicherheit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, &Co. von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern
freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber &Co. zur
Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie
gesichert.
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11 - Sonstige Bestimmungen
Sollte ein Auftraggeber aus nicht von &Co. zu verantwortenden Gründen vom Vertrag
zurücktreten, behält sich &Co. das Recht vor, die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten
Arbeiten in Rechnung zu stellen, mindestens aber 25 % des Nettoauftragswerts.
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12 - Fremdleistungen Dritter
&Co. ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an
Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen
werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, &Co. im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises
für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.
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13 – Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller
internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand
und der Erfüllungsort ist Lilienthal, Sitz von &Co Designstudio Clara Salzmann.